All jene Kleinunternehmer/Innen, welche den Verzicht zur Steuerbefreiung im Sinne des Umsatzsteuergesetzes in Anspruch genommen haben, müssen ihr Augenmerk in Hinkunft noch verschärfter auf die Einhaltung der Rechnungsmerkmal richten. Eine aktuelle Entscheidung des Bundesfinanzgerichtes/BFG (GZ RV/5100/800/2011 vom 16.04.2015) bestätigt diese Wahrnehmung. Im konkreten Fall ging es darum, dass auf der Rechnung kein Lieferdatum angeführt war.…
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