Durch die ab 2016 an sich niedrigeren Einkommensteuersätze kann es sinnvoll sein, Einnahmen in das Jahr 2016 zu verlagern bzw. Ausgaben noch vorzuziehen. Dies gilt für einkommensteuerpflichtige Einkommen von bis zu EUR 90.000,--, da diese von der Steuerreform profitieren. Wir beraten Sie im Hinblick auf die Sinnhaftigkeit hin gerne. Ihr Team wunderwerk
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