Sie nutzen als Unternehmer/In Ihren PKW überwiegend betrieblich? Dann können die Reparaturkosten oder im Falle eines Totalschadens der gesamte Restbuchwert zur Gänze steuerlich geltend gemacht werden. Voraussetzung: der Unfall ist bei einer betrieblichen Fahrt passiert. Die Entschädigung der Versicherung muss allerdings als Einnahme angesetzt werden. Wenn Sie Ihren PKW überwiegen privat nutzen oder…
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