Kreditinstitute müssen rückwirkend ab März 2015 von allen natürlichen Personen und von „Rechtsträgern“ laufend (monatlich!), die Kontoinformationen an das Finanzministerium liefern. Gemeldet werden Namen der Bank, BIC, IBAN, Tag der Eröffnung und Schließung sowie vertretungsbefugte Personen, Treugeber, wirtschaftliche Eigentümer. Als Tag der Eröffnung gilt bei älteren Konten der 1. März 20115. Nicht gemeldet werden Kontostände.…
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