Das Finanzamt bemisst die Einkommensteuervorauszahlung stets am zuletzt ergangenen Einkommensteuerbescheid. Wenn sich nun herausstellt, dass das laufende Ergebnis nicht entsprechend ähnlich ist, ist es ratsam einen Herabsetzungsantrag zu stellen. Erkennen lässt sich das mittels der ersten Monate des laufenden Jahres sowie einer Hochrechnung des Jahresergebnisses. Der Antrag auf Herabsetzung ist formlos zu stellen, allerdings ist…
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