Vor allem in Tourismusbetrieben werden gerne und häufig Gutscheine verschenkt. Es gilt hier zwischen Wertgutscheinen und Gutscheinen mit einer fixierten Leistung zu unterscheiden. Der Verkauf von Wertgutscheinen, Geschenkebons oder auch Geschenk-münzen, die der Kunde später gegen Waren oder Dienstleistungen einlöst, stellt noch keinen steuerbaren Vorgang dar. Das Entgelt für den Verkauf unterliegt nicht der Anzahlungsbesteuerung. …
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