Gegenüber der Finanzverwaltung ist man bereits ab dem Zeitpunkt unternehmerisch tätig, ab dem die ersten Vorbereitungshandlungen für die Gründung eines Unternehmens gesetzt werden. Ein künftiger Unternehmer kann daher die diesbezüglichen Aufwendungen bereits vor dem offiziellen Gewerbebeginn gegenüber dem Finanzamt geltend machen. Gleiches gilt für den Vorsteuerabzug bei Verzicht auf die Kleinunternehmerregelung. Beendet ein Unternehmer…
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