Mit Beschluss des Abgabenänderungsgesetzes wurde ab dem 1. März 2014 die Höchstgrenze für den PKW-Sachbezug von EUR 600,00 auf EUR 720,00 pro Monat angehoben. Damit erklärt sich auch von selbst, dass der halbe Sachbezug entsprechend mit EUR 360,00 anzusetzen ist, wenn die Voraussetzung erfüllt ist und die Privatnutzung des PKW´s nachweislich unter 500 Kilometer pro…
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