Der Eingangssteuersatz sinkt von 36,5 % (bis Ende 2015) auf 25 % (ab Anfang 2016). Lohn- und Einkommensteuer vermindern sich dadurch. Im Durchschnitt soll die Entlastung rund 1.000 Euro pro Steuerpflichtigem und Jahr ausmachen. Der Steuersatz von 50 % gilt erst ab 90.000 Euro im Jahr (bisher: ab 60.000 Euro). Stärker besteuert werden Einkommensbestandteile von über 1 Million Euro pro Jahr: Hier gilt ein – auf fünf Jahre befristeter – Steuersatz von 55 %.
Beispiel: Bei einem Jahreseinkommen von EUR 25.000,-- ergibt dies eine Einkommensteuerbelastung von 4.200 Euro (bisher 5.110 Euro)
Die neuen Tarifstufen | ||
über EUR | bis EUR | |
0 | 11.000 | 0% |
11.000 | 18.000 | 25% |
18.000 | 31.000 | 35% |
31.000 | 60.000 | 42% |
60.000 | 90.000 | 48% |
90.000 | 1.000.000 | 50% |
1.000.000 | 55 % (befristet) |