Für Investitionen, die nach dem 30.06.2016 getätigt werden, kann unabhängig vom Anschaffungszeitpunkt in der zweiten Jahreshälfte die halbe Jahres-AfA abgesetzt werden. Das Vorziehen von Investitionen spätestens im Dezember 2016 kann daher Steuervorteile bringen. Geringwertige Wirtschaftsgüter (max. EUR 400,00 netto) können sofort zur Gänze abgesetzt werden.
Einnahmen-AusgabenRechner können grundsätzlich durch die Ausnutzung des Zufluss-, Abflussprinzipes eine temporäre Verlagerung der Steuerpflicht erzielen.
So genannte "stehen gelassene Forderungen", welche nur auf Wunsch des Gläubigers später gezahlt werden, gelten allerdings als bereits (im alten Jahr) zugeflossen.