Wer für das Gesamtjahr 2015 für sein Unternehmen einen Gewinn von mehr als 30.000 EUR erwartet, kann die Belastung durch die Einkommensteuer durch den investitions-bedingten Gewinnfreibetrag vermindern.
Es sind hierfür Investitionen in begünstigte Wirtschaftsgüter zu tätigen. Dazu zählen neue, abnutzbare, körperliche Anlagegüter sowie Gebäude- und Mieterinvestitionen als auch Wohnbauanleihen. Solche Wirtschaftsgüter müssen im Anlageverzeichnis ausgewiesen sein und eine betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer von mindestens 4 Jahren haben.
Sollte dieses begünstigte Vermögen vor Ablauf von 4 Jahren aus dem Betrieb ausscheiden, führt dies zu einem Nachversteuerungstatbestand.
Nicht vom Gewinnfreibetrag umfasst sind nachfolgende Wirtschaftsgüter:
- PKW, Kombi, ausgenommen Fahrschulfahrzeuge, die zu mindestens 80 Prozent der gewerblichen Personenbeförderung dienen,
- Luftfahrzeuge,
- geringwertige Wirtschaftsgüter (Anschaffungs- und Herstellungskosten bis maximal 400 EUR), wenn diese sofort als Betriebsausgaben abgesetzt werden,
- gebrauchte Wirtschaftsgüter,
- Wirtschaftsgüter, die von einem Unternehmen erworben werden, das unter beherrschendem Einfluss des Steuerpflichtigen steht, sowie
- Wirtschaftsgüter, für die ein Forschungsfreibetrag oder eine Forschungsprämie in Anspruch genommen wurde.