Jährliche Fristen für Steuerpflichtige per 30.09.
Ab 30.09. jeden Jahres laufen für Steuerpflichtige bestimmte Fristen ab. Nachfolgend zwei ausgewählte Themen hierzu:
- Anspruchsverzinsung
Ab 01.10. beginnt die Anspruchsverzinsung für Steuernachzahlungen aus dem Jahr 2015 zu laufen. Sollte eine Einkommensteuernachzahlung drohen, kann eine Anzahlung auf die Steuerzahlung geleistet werden, um der Verzinsung zu entgehen (Zinsen bis EUR 50,00 werden nicht festgesetzt). Aus der Überweisung muss hervorgehen, dass es sich um eine Anzahlung auf die Einkommensteuer 2015 handelt. Die Höhe der Anspruchsverzinsung liegt derzeit bei 1,38 % p. a.
- Einkommensteuervorauszahlung herabsetzen
Für die Einkommensteuervorauszahlung des laufenden Jahres kann noch bis zum 30.09. eine Herabsetzung beantragt werden. Diese Möglichkeit sollte überlegt werden, wenn der diesjährige Gewinn voraussichtlich niedriger sein wird als der des Vorjahres.