Für Investitionen, die nach dem 30.06.2016 getätigt werden, kann unabhängig vom Anschaffungszeitpunkt in der zweiten Jahreshälfte die halbe Jahres-AfA abgesetzt werden. Das Vorziehen von Investitionen spätestens im Dezember 2016 kann daher Steuervorteile bringen. Geringwertige Wirtschaftsgüter (max. EUR 400,00 netto) können sofort zur Gänze abgesetzt werden. Einnahmen-AusgabenRechner können grundsätzlich durch die Ausnutzung des Zufluss-, Abflussprinzipes eine…
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